FAQs zur Bewerbung
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen zum Master
Master Wirtschaftsinformatik
Die FAQs beziehen sich v.a. auf die Studiengänge Informatik, Wirtschaftsinformatik, Informatik: Games Engineering, Biomedical Computing, Robotics, Cognition, Intelligence, sowie Automotive Software Engineering.
Über alle anderen Studiengänge informieren Sie sich auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge!
Allgemeine Fragen
Wie bewerbe ich mich?
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung läuft internetbasiert über TUM-Online.
Haben Sie dort Ihre Bewerbung abgeschlossen, bekommen Sie eine Liste mit allen Dokumenten angezeigt, die Sie vor Ende der Bewerbungsfrist per Post an das Immatrikulationsamt schicken.
Ich habe Probleme beim Erstellen meiner Online-Bewerbung. Wer kann mir helfen?
Ich habe Probleme beim Erstellen meiner Online-Bewerbung. Wer kann mir helfen?
Erste Anlaufstelle ist der TUMonline-Bewerber-Support, den Sie unter der E-Mail-Adresse it-support(at)tum.de erreichen.
Sie bekommen dort schnell Hilfe und werden bei Bedarf auch zurückgerufen.
In vielen Fällen kann Ihnen auch die allgemeine Studienberatung weiterhelfen (Tel.: 089 – 2180 22737).
Sollten Sie fachliche Fragen zum Studium der Informatik haben,
können Sie sich gerne an unsere Fachstudienberatung wenden.
Kann ich den Status der Bewerbung verfolgen?
Kann ich den Status der Bewerbung verfolgen?
Ja! In TUMonline können Sie selbst verfolgen, ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und ob die Bewerungsunterlagen in Ordnung sind.
Sehen Sie ein gelbes Ausrufezeichen, gibt es ein Problem mit dem Dokument (die Beglaubigung ist nicht gültig o.ä.)
Bewerber für das Bachelorstudium werden per E-Mail über die Zulassung benachrichtigt. Sie müssen dann den Studienplatz in TUMonline annehmen.
Kann ich mich für mehr als einen Studiengang bewerben?
Ich möchte mich dieses Jahr bewerben, muss aber eventuell meinen Wehrdienst ableisten. Kann ich mich trotzdem jetzt schon bewerben?
Ich möchte mich dieses Jahr bewerben, muss aber eventuell meinen Wehrdienst ableisten. Kann ich mich trotzdem jetzt schon bewerben?
Sie können sich trotzdem in diesem Jahr bewerben. Im Falle einer Zulassung können Sie auch im nächsten Jahr das Studium beginnen, wenn Sie in dem dazwischen liegenden Jahr Ihren Wehrdienst bzw. Zivildienst abgeleistet haben.
Bewerben Sie sich zunächst ganz normal mit einer vollständigen Bewerbung (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf, beglaubigten Zeugniskopien etc.). Wie im darauf folgenden Jahr zu verfahren ist, finden unter der nachfolgenden Frage.
Ich habe bereits eine Zulassung, muss nun aber meinen Wehrdienst ableisten. Wie bekomme ich meinen Studienplatz?
Ich habe bereits eine Zulassung, muss nun aber meinen Wehrdienst ableisten. Wie bekomme ich meinen Studienplatz?
Ihre Zulassung ist ein Jahr gültig.
Bitte schicken Sie die Zulassungsbescheinigung und den Nachweis, warum Sie das Studium nicht begonnen haben (siehe § 19 HZV) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Immatrikulationsamt. Dort wird man Ihre Daten nacherfassen und im Anschluss auf Sie zukommen.
Termine
Bis wann muss ich mich bewerben?
Bis wann muss ich mich bewerben?
Für die Bachelor-Studiengänge:
Wintersemester: 15. Mai bis 15. Juli (sowohl Studienbeginner als auch Hochschulwechsler)
Sommersemester: 15. November bis 15. Januar (nur Hochschulwechsler)
Für die Master-Studiengänge:
Wintersemester: 31. März bis 31. Mai
Sommersemester: 31. September bis 31. November
Wann finden die Eignungsfeststellungsgespräche statt?
Wann finden die Eignungsfeststellungsgespräche statt?
Die Eignungsfeststellungsgespräche finden wie folgt statt:
- Wintersemester: Juli, August, September
- Sommersemester: Januar, Februrar, März und April
Die Termine werden zu Beginn der Bewerbungsphase auf den Bewerbungsseiten veröffentlicht.
Zur Anmeldung und Angabe von Wunschterminen s. unbedingt FAQs unter "Eignungsfeststellungsgespräche"!
Einzureichende Unterlagen
Wohin schicke ich die Bewerbungsunterlagen?
Kann ich die geforderten Bewerbungsunterlagen auch persönlich abgeben?
Kann ich die geforderten Bewerbungsunterlagen auch persönlich abgeben?
Ja, Sie können die Unterlagen direkt im Immatrikulationsamt in der Arcisstrasse 21 abgeben. Ihre Unterlagen können dort auch gleich auf Vollständigkeit, nicht jedoch auf Richtigkeit geprüft werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Einen Lageplan finden Sie hier.
Was heißt "schriftliche Begründung"?
Was heißt "schriftliche Begründung"?
In der Online-Bewerbung finden Sie ein Eingabefeld „Schriftliche Begründung“.
Hier sollten Sie folgende Fragen beantworten: Was befähigt Sie für Ihren Wunschstudiengang? Was interessiert Sie daran? Und wie kommt es, dass Sie an der TU München studieren möchten?
Gefragt sind außerdem studienrelevante Fähigkeiten, Begabungen und Interessen, aber auch entscheidende Aspekte des persönlichen Werdegangs, z. B. außerschulisches Engagement.
Ihr Text sollte max. 800 Wörter haben (etwa 2 Seiten) und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Es ist wichtig, dass Sie die Begründung selbständig und ohne Hilfe anderer anfertigen.
Was sind Hochschulprüfungen?
Welche Deutschtests werden anerkannt?
Welche Deutschtests werden anerkannt?
Informationen zu den von uns anerkannten Deutschtests und zu Deutschkursen finden Sie hier.
Was ist eine Beglaubigung und wo bekomme ich sie?
Was ist eine Beglaubigung und wo bekomme ich sie?
Schul- bzw- Hochschulzeugnisse müssen beglaubigt sein. Arbeitszeugnisse oder andere Nachweise müssen nicht beglaubigt sein.
Durch die Beglaubigung einer Kopie wird bestätigt, dass eine Kopie inhaltlich mit dem Original identisch ist. Ihre Zeugnisse können Sie sich in Ihrer Schule, bzw. Hochschule, bei Beamten der Stadtverwaltung und bei Notaren beglaubigen lassen.
Auf den Webseiten des DAAD gibt es mehr Informationen und ein Beispiel.
Auch ausländische Behörden und vereidigte Übersetzer können Ihre Dokumente beglaubigen.
Ich habe mich bereits in einem vorherigen Semester um einen Studienplatz beworben. Welche Unterlagen muss ich nun einreichen?
Ich habe mich bereits in einem vorherigen Semester um einen Studienplatz beworben. Welche Unterlagen muss ich nun einreichen?
Wenn Sie sich über TUMonline anmelden, müssen Sie einen aktuellen Lebenslauf erstellen. Die anderen Unterlagen (Zeugnisse, Begründungsschreiben etc.) müssen nicht noch einmal eingereicht werden.
Vergessen Sie nicht, den Antrag fuer das gewuenschte Semester auszudrucken und unterschrieben an das Immatrikulationsamt zu schicken!
Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen?
Eignungsfeststellungsgespräche
Kann ich Wunschtermine für das Eignungsfeststellungsgespräch angeben?
Wann weiß ich, für welchen Termin ich eingeladen werde?
Wann weiß ich, für welchen Termin ich eingeladen werde?
Falls keine direkte Zulassung oder Ablehnung in der ersten Stufe der Eignungsfeststellung möglich ist, werden Sie spätestens eine Woche vor dem Gespräch per E-Mail eingeladen.
Beachten Sie, dass wir leider nicht garantieren können, dass Sie Ihren Wunschtermin bekommen. Sie können also auch für die anderen Termine eingeladen werden, die auf der Bewerbungsseite Ihres Wunschstudiengangs angegeben sind!
Kann ich einen anderen Termin bekommen?
Kann ich einen anderen Termin bekommen?
Im Normalfall nein. Sie haben keinen Anspruch auf Ihren Wunschtermin oder auf eine Verschiebung des Termins. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen keine Ausnahmen machen können.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig und planen Sie auch Auslandsaufenthalte so ein, dass Sie zu den angegebenen Terminen nach Garching kommen können.
Sind Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen am Tag Ihres Gesprächs verhindert, so kann Ihnen ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn gegeben werden, wenn Sie einen Antrag stellen und die Gründe darlegen.
Ich habe einen Wunschtermin angegeben, wurde aber nicht eingeladen. Warum?
Ich habe einen Wunschtermin angegeben, wurde aber nicht eingeladen. Warum?
Es kann mehrere Gründe geben:
- Ihre Bewerbung wurde noch nicht bearbeitet
- Sie werden direkt in der Stufe 1 zugelassen
- Sie werden direkt in der Stufe 1 abgelehnt (nur Masterstudiengänge)
Über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens werden Sie möglichst zeitnah informiert.
Sonstiges
Ich brauche für meine Bewerbung für ein Stipendium eine Kontaktbestätigung. Was muss ich tun?
Ich brauche für meine Bewerbung für ein Stipendium eine Kontaktbestätigung. Was muss ich tun?
Bitte schicken Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an studyinf+application (at) in.tum.de
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Transkript of Records mit Ihren bisherigen Studienleistungen per PDF
- gewünschter Studiengang
- Stipendium, für das Sie sich bewerben wollen, Bewerbungsfrist und Stipendienorganisation
Gibt es studienvorbereitende Kurse?
Gibt es studienvorbereitende Kurse?
Ja, in den Monaten September und Oktober finden an der Fakultät für Informatik studienvorbereitende Kurse statt. Informationen dazu finden Sie hier.
Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber bietet das Studienkolleg die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und das Propädeutikum an. Informationen dazu finden Sie hier.
Bietet die TUM Deutschkurse an?
Bietet die TUM Deutschkurse an?
Auf den Seiten des Sprachenzentrums finden Sie Deutschkurse für Studienbewerber der TUM. Eine DSH-Prüfung wird an der TUM nicht angeboten.
Nach Studienbeginn gibt es einen Deutschkurs speziell für Studierende der Fakultät für Informatik.
Nach der Zulassung
Wie immatrikuliere ich mich?
Wie immatrikuliere ich mich?
Es ist nicht nötig, dass Sie sich persönlich zuer Immatrikulation erscheinen. Sobald alle Unterlagen vollständig sind und die Studienbeiträge gezahlt worden sind, werden Sie automatisch immatrikuliert.
Hier finden Sie weitere Information unter "Unser Immatrikulationsverfahren".
Wo bekommen internationale Studierende Informationen über Visa und Wohnen?
Wo bekommen internationale Studierende Informationen über Visa und Wohnen?
Hier gibt es weitere Informationen für internationale Studierende.
Wie bekomme ich Studierendenstatus in TUMonline?
Wie bekomme ich Studierendenstatus in TUMonline?
Hier finden Sie alle Formalia für Erstsemester.
Allgemeine Fragen zum Master
Kann ich mich als Abiturient für einen Masterstudiengang bewerben?
Welche Englischzertifikate werden akzeptiert?
Welche Englischzertifikate werden akzeptiert?
Nur die folgenden Sprachtests werden derzeit akzeptiert:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language)
- Internet based Test (IbT): 79
- Computer based Test (CbT): 213
- Paper based Test (PbT): 550
- IELTS (International English Language Testing System, Academic Format!) Mindestpunktezahl: 6.0
- Cambridge Main Suite of English Examinations
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE)
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE)
- Abschlusszeugnis eines englischsprachigen Studiengangs (Unterrichts- und Prüfungssprache müssen Englisch sein, einzelne englischsprachige Veranstaltungen und Prüfungen reichen nicht aus!)
- Hochschulzugangsberechtigung eines englischsprachigen Landes
Alternativ wird bei einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur bzw. Fachabitur einer deutschen Schule) eine gute Note in Englisch akzeptiert. (Bewertungsgrundlage sind alle vorhandenen Halbjahresnoten und die Abiturnote, falls vorhanden. Diese werden ungewichtet gemittelt. Das ermittelte Ergebnis muss gerundet mindestens 10 Punkte betragen.)
Voraussichtlich ab dem WS 2012 werden an der TUM für alle Studiengänge gleiche Englischnachweise gefordert. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dann die Englischnote einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung nicht mehr anerkannt.
Achtung: Weitere Englischnachweise werden nicht akzeptiert!
Auch nachgewiesene Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Ausland können wir leider nicht als Nachweis akzeptieren, wenn kein akademischer Abschluss oder Schulabschluss erworben wurde.
Welchen Institution Code muss ich bei meiner Anmeldung für einen TOEFL Test angeben?
Welche Unterlagen dürfen nachgereicht werden?
Welche Unterlagen dürfen nachgereicht werden?
Bis spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn können Sie folgende Unterlagen nachreichen:
- Hochschulzeugnis
- Englischnachweis
- Krankenversicherungsbescheinigung
Alle anderen Unterlagen müssen bereits der fristgerechten Bewerbung beiliegen, insbesondere das Transkript, auch wenn Sie ihr Hochschulzeugnis nicht fristgerecht erhalten.
Deutsch-Zertifikate können in der Regel nicht nachgereicht werden. Individuelle Nachfristen können aber über Christine Müller (E-Mail: efv(at)in.tum.de) beantragt werden.
Studierende der Fakultät für Informatik
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM und möchte nach dem Bachelor im Master weiter studieren. - Muss ich mich bewerben? Wann?
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM und möchte nach dem Bachelor im Master weiter studieren. - Muss ich mich bewerben? Wann?
Ja! Bitte bewerben Sie sich über TUMonline!
Auch konsekutive Studierende (gleiche Fachrichtung wie im Bachelor) müssen sich bewerben! Sie können sonst nicht eingeschrieben werden.
Bitte bewerben Sie sich in dem Semester, in dem Sie eine realistische Chance sehen, Ihren Bachelor erfolgreich zu absolvieren. Alle Bachelor-Prüfungsleistungen sollten bis zum nächsten Vorlesungsbeginn erbracht und möglichst auch benotet worden sein. (Beispiel: Letzte Prüfungsleistung Bachelorarbeit, Abgabe 15. September --> Bewerbung bis zum 31. Mai des gleichen Jahres (!) zum Masterstudium, Beginn Wintersemester)
Beachten Sie auch, dass die Zulassung nur für das jeweilige Semester gilt, wenn Sie keine Folgebewerbung abgeben!
Müssen Studierende der Fakultät für Informatik die Eignungsfeststellung durchlaufen?
Müssen Studierende der Fakultät für Informatik die Eignungsfeststellung durchlaufen?
Ja! Ab der Bewerbungsphase für das Wintersmester 2010/11 müssen alle Studierenden (auch konsekutive Studierende) das Eignungsverfahren durchlaufen. Bitte reichen Sie deshalb bei der Bewerbung auch ein Transkript, einen Essay und ein Motivationsschreiben ein. Rechnen Sie auch damit, dass Sie zu einem Gespräch eingeladen werden können.
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM. - Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM. - Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Alle für das Eignungsverfahren nötigen Unterlagen müssen Sie einreichen: Bewerbungsantrag mit Unterschrift, aktueller Lebenslauf, Motivationsschreiben, Essay sowie ein aktuelles Transkript of Records (Ausdruck aus TUMonline).
Wie alle Masterbewerber müssen Sie außerdem einen Englischnachweis einreichen.
Das Studiensekretariat meldet kurz vor Semesterbeginn alle Studierenden, die Ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben, dem Immatrikulationsamt. Sie brauchen daher kein vorläufiges Zeugnis einreichen.
Die Kopie Ihres Passes, Abiturzeugnis, sowie den Nachweis über Krankenversicherung (falls sich nichts geändert hat) brauchen Sie nicht einzureichen.
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik und bin für den Master zugelassen worden. - Wann sollte ich den Studienplatz annehmen?
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik und bin für den Master zugelassen worden. - Wann sollte ich den Studienplatz annehmen?
Bitte nehmen Sie den Studienplatz erst an, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihren Bachelorstudiengang rechtzeitig beenden können.
Haben Sie den Studienplatz angenommen, können Sie im nächsten Semester keine Bewerbung für den Master in diesem Studiengang anlegen - diese wäre aber nötig (s.o.)!
Falls Sie die Studienplatzannahme rückgängig machen wollen, rufen Sie bitte das Immatrikulationsamt an!
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM, habe bereits alle nötigen Prüfungen abgelegt und benötige ein vorläufiges Bachelor-Zeugnis. An wen muss ich mich wenden?
Ich bin Student an der Fakultät für Informatik an der TUM, habe bereits alle nötigen Prüfungen abgelegt und benötige ein vorläufiges Bachelor-Zeugnis. An wen muss ich mich wenden?
Sofern uns alle Ihre Noten vorliegen, kann ein vorläufiges Zeugnis erstellt werden.
Bitte setzen Sie sich bitte mit Frau Philipps für Informatik und Frau Hanesch für Wirtschaftsinformatik in Verbindung.
Master Wirtschaftsinformatik
Können FH- bzw. Berufsakademie-Absolventen an dem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen?
Können FH- bzw. Berufsakademie-Absolventen an dem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen?
Die FH-Absolventen können an dem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Bei Berufsakademien werden nur akkreditierte Bachelorausbildungsgänge anerkannt. Ob eine Bachelorausbildung alkkreditiert ist, erfahren Sie bei der Berufsakademie, die die Bachelorausbildung anbietet. Ausschlaggebend ist dabei, ob die Fachprüfungsordnung nach der Sie studiert haben akkreditiert ist.
Muss ich nach der Zuslassung zum Studium bei fehlenden Voraussetzungen unter Umständen zusätzliche Vorlesungen (Brückenkurse) hören?
Muss ich nach der Zuslassung zum Studium bei fehlenden Voraussetzungen unter Umständen zusätzliche Vorlesungen (Brückenkurse) hören?
In Fällen, in denen einzelne fachliche Voraussetzungen aus dem Erststudium nicht gegeben sind, können Bewerber zugelassen werden mit der Auflage, Grundlagenprüfungen in zusätzlichen Fächern, sog. Brückenkurse, im Ausmaß von maximal 30 Credits abzulegen. Meldet sich ein Student zu einer Grundlagenprüfung nicht so rechtzeitig an, dass sie bis zum Ende des dritten Fachsemesters abgelegt werden können, so gilt die Grundlagenprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Nicht bestandene Grundlagenprüfungen dürfen nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Die Zulassung zur Master’s Thesis ist nur nach dem Bestehen sämtlicher Brückenkurse möglich. Die Noten der Brückenkurse werden nicht in die Gesamtnote des MSc WI eingerechnet.




