Fakultät Informatik

Interdisziplinäres Projekt (IDP)

Bei der Diplom-Hauptprüfung für Informatik entsprechend der Diplomprüfungsordnung von 1996 und von 2000 kann die Prüfung im Nebenfach durch ein Interdisziplinäres Projekt (kurz: IDP) ersetzt werden, das eine Brücke von der Informatik zum Nebenfach schlägt. Bei einem solchen Projekt soll der Nebenfach-Aspekt wesentlich betont sein, aber auch der Bezug zur Informatik deutlich erkennbar sein.

Ein Interdisziplinäres Projekt umfasst die notwendigen vorbereitenden Vorlesungen und eine praktische Tätigkeit im Gesamtumfang der für das Nebenfach im Hauptstudium verlangten 12 Semesterwochenstunden.

 

Aufgabensteller(in)

Da ein IDP die Nebenfachprüfung zur Diplom-Hauptprüfung umfasst, sollte der/die Aufgabensteller(in) ein(e) Professor(in) oder Dozent(in) sein, der/die berechtigt ist, Diplom-Hauptprüfungen im betr. Nebenfach abzuhalten. Gilt dies für den/die vorgesehene(n) Aufgabensteller(in) nicht, so ist eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss Informatik erforderlich, oder es muss ein(e) geeignete(r) Prüfer(in) als Aufgabensteller(in) angegeben werden.

 

Bearbeiter(innen)

Ein IDP kann im Hauptstudium von einzelnen Studierenden oder kleinen Gruppen (bis zu drei Studierenden) bearbeitet werden.

 

Durchführung und Abschluss

Das IDP wird im Hauptstudium durchgeführt und kann sich über mehrere Semester erstrecken.

Die Aufteilung der 12 SWS in Vorlesungen und praktische Tätigkeit, z. B. 6 und 6 SWS oder 5 und 7 SWS, wird vom Aufgabensteller/von der Aufgabenstellerin festgelegt.

Zum Abschluss wird von den Bearbeiter(inne)n eine Dokumentation verlangt, gegebenenfalls eine Präsentation des Projekts sowie eine mündliche Prüfung.

 

Mündliche Prüfung

Das IDP wird mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen. Diese wird im allgemeinen studienbegleitend, d. h. vor der mündlichen Diplom-Hauptprüfung, durch den/die Aufgabensteller(in)/Prüfer(in) abgehalten. Als mündliche Prüfung ist je Bearbeiter(in) eine maximal 30minütige Einzelprüfung vorgeschrieben, die sich über den Stoff der vorbereitenden Vorlesungen erstreckt.

 

Notenfestsetzung

Die Gesamtnote (Note für das Nebenfach bei der Diplom-Hauptprüfung) wird nach § 16 ADPO als gewichteter Durchschnitt der Einzelnoten für die praktische Tätigkeit, die Dokumentation, die Präsentation und die mündliche Einzelprüfung nach festzulegender Gewichtung für die einzelnen Bearbeiter(innen) berechnet. (Bei der Mittelung wird eine Stelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.)

Die Noten werden vom Prüfer/von der Prüferin festgelegt und direkt an den Prüfungsausschuss Informatik übermittelt.

Die Noten müssen dem Prüfungsausschuss spätestens dann vorliegen, wenn für die betr. Studierenden die Nebenfachnoten zur Diplom-Hauptprüfung vorliegen müssen.

 Regel zur IDP-Benotung

 

Hinweis zur Diplom-Hauptprüfung

Ein(e) Bearbeiter(in) eines genehmigten Interdisziplinären Projekts kann sich bei der Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung nicht für die mündliche Prüfung im Nebenfach auf "klassische Weise" anmelden.

 

Rückgabe (Abbruch) eines IDP

Die Rückgabe eines IDP wird analog zur Rückgabe des Themas einer Diplomarbeit behandelt § 12 Abs. 6 ADPO . Ein(e) Bearbeiter(in) kann das Projekt nur einmal aus triftigen Gründen und mit Einwilligung des Prüfungsausschusses innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgeben. Wird das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen, ist die Diplom-Hauptprüfung im Nebenfach nicht bestanden.

Im zweiten Fall kann die Diplom-Hauptprüfung im Nebenfach durch Bearbeiten eines neuen IDP oder durch Ablegen der mündlichen Prüfungen auf "klassische Weise" wiederholt werden.

 

Antragstellung für ein neues Interdisziplinäres Projekt

Der/die Aufgabensteller(in) richtet einen Antrag auf Genehmigung des Projekts an den Prüfungsausschuss Informatik. Dieser Antrag soll eine Kurzbeschreibung (ca. 3 Seiten) des Projekts, die vorgesehene Anzahl der Bearbeiter(innen), die Aufteilung der 12 SWS auf Vorlesungen und praktische Tätigkeit, die Art der Dokumentation und einen Vorschlag für die Erstellung der Gesamtnote als gewichteter Durchschnitt der Noten für die praktische Tätigkeit, die Dokumentation, die Präsentation und die mündlichen Einzelprüfungen enthalten.

Das Antragsformular finden Sie unter   Antragsformular (PDF)

Das Formular kann auch im Servicebüro Studium (Frau Maschmeyer, Tel. 089/289-17558) angefordert werden.

 

Anmeldung der Bearbeiter für ein (genehmigtes) Interdisziplinäres Projekt

Die Bearbeiter(innen) eines IDP müssen angemeldet werden. Dies kann gleichzeitig mit der Antragstellung für das Projekt erfolgen oder nachträglich für ein bereits genehmigtes IDP. In beiden Fällen ist das für die Antragstellung vorgesehene Formular  Antragsformular (PDF) zu verwenden.

Mit der Genehmigung des Projekts bzw. nach der Anmeldung von Bearbeiter(inne)n für ein genehmigtes IDP erhält der/die Aufgabensteller(in) ein Formular für die Notenmitteilung an den Prüfungsausschuss.

 

Termin für die Antragstellung

Ein Interdisziplinäres Projekt muss so rechtzeitig - mit Bearbeitern - angemeldet werden, dass es zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bearbeiter zur Diplom-Hauptprüfung bereits genehmigt ist.

 

Änderung eines Interdisziplinären Projekts

Ergeben sich bei einem genehmigten IDP Änderungen inhaltlicher oder personeller Art, ist der Prüfungsausschuss Informatik umgehend darüber zu informieren.

 

Schriftführer DHP

Leiter Servicebüro Studium
Christian Herzog

00.10.043
 herzog(at)in.tum.de

+49 89-289-17556
+49 89-289-17559


Di, Do, 14 bis 15 Uhr

 Details anzeigen


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