Kosten und Finanzierung
Was kostet Sie das Studium?
Die Kosten für das Studium setzen sich aus den Studienbeiträgen von derzeit 500 € pro Semester sowie dem Beitrag für das Studentenwerk von 42 € zusammen. In einigen Fällen können Sie sich von den Studienbeiträgen befreien lassen, derzeit wird diskutiert, die Studienbeiträge abzuschaffen. Dies könnte ab WS 2013/14 der Fall sein.
Hinzu kommen die Kosten für das tägliche Leben (z.B. Miete, Lebensmittel, Transport und ähnliches), das in München relativ teuer ist. Sie sollten insgesamt mit etwa 800€ im Monat rechnen.
Für den Antrag auf eine Einreisevisum, bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland reicht ein Nachweis über Mittel von derzeit 659 € im Monat (d.h. insgesamt 7.908€). Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Kreisverwaltungsamts München.
Finanzierungsmöglichkeiten
Stipendien
Können Sie die Kosten für ein Studium nicht aufbringen, ist ein Stipendium die ideale Lösung. Denn als Stipendiat können Sie sich voll auf das Studium konzentrieren.
Bitte informieren Sie sich bereits in Ihrem Heimatland über Fördermöglichkeiten und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag! Die Bewerbung muss meist aus dem Heimatland erfolgen und die Bearbeitung eines Förderantrags kann bis zu einem Jahr dauern.
Einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten bieten folgende Seiten:
Stipendiatenbank des DAAD - mit unterschiedlichen Stipendienprogrammen je nach Herkunftsland, Studienfach und Ausbildungsstatus
Stipendienübersichtsliste auf den Seiten der TU München
die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land
Bildungsdarlehen und -kredite
In einigen wenigen Fällen können Sie als internationale Studierender auch staatlich geförderte Bildungsdarlehen, bzw. -kredite erhalten. Einen solchen Schrittt sollten Sie sich gut überlegen, denn die Förderung muss später inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Über Leistungen nach dem BAföG, über Bildungs- und Studienkredite sollten Sie sich unbedingt vorher in der Finanzierungsberatungsstelle des Studentenwerks informieren.
Arbeiten neben dem Studium
Ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland arbeiten können, ist in Ihrer Aufenthaltserlaubnis geregelt. Kommen Sie nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, können Sie in der Regel 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Zusätzlich ist eine Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft möglich.
Wir empfehlen eine Beschäftigung für Studienanfänger nur in den Semesterferien und nur, wenn Sie keine Klausuren nachholen müssen. Bedenken Sie, dass Sie nicht nur eine große Menge neuen Stoffes bewältigen müssen, sondern auch ein für Sie noch fremdes Land mit anderen Verhaltensweisen kennen lernen müssen!




