Bachelor Informatik
Sonderanwendungsfach gemäß der Fachprüfungsordnung von 2005
Gemäß § 12 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik können weitere nicht in Anlage 2 der Fachprüfungsordnung enthaltene Anwendungsfächer genehmigt werden.
Formale Anforderungen
- Der Studienplan für ein Sonderanwendungsfach muss Lehrveranstaltungen im Umfang von
- 31 Credits (Studienbeginn vor WS 2007/08) bzw.
- 21 Credits (Studienbeginn mit oder nach WS 2007/08)
- Von den oben genannten Credits sind
- 20 Credits (Studienbeginn vor WS 2007/08) bzw.
- 6 Credits (Studienbeginn mit oder nach WS 2007/08)
- Die Prüfungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgen studienbegleitend.
Antrag
- Der Antrag erfolgt formlos an den Prüfungsausschuss Informatik. Geben Sie diesen bitte bei Frau Oeckl im Studiensekretariat Informatik ab.
- Der Antrag muss begründen, warum das beantragte Anwendungsfach ein sinnvolles Anwendungsgebiet der Informatik darstellt.
- Dem Antrag ist ein Studienplan für das beantragte Anwendungsfach beizulegen, der die formalen Anforderungen für Anwendungsfächer erfüllt. Beispiele für derartige Studienpläne entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der Fachprüfungsordnung.
- Der Studienplan muss von einem Professor bzw. einem verantwortlichen Mitarbeiter des Studiensekretariats derjenigen Fakultät, in welcher das beantragte Sonderanwendungsfach studiert wird, unterschrieben sein. Von diesem Professor bzw. Studiensekretariats-Mitarbeiter muss ferner eine Versicherung beiliegen, dass die Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen studienbegleitend erfolgen und die Wiederholung der Prüfungen in jedem Semester möglich ist.
Beratung
Die Beratung zu Sonderanwendungsfächern erfolgt im Studiensekretariat Informatik. Erste Anlaufstelle für Sonderanwendungsfächer ist Frau Oeckl.

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