Fakultät Informatik

Sondernebenfach für den Diplomstudiengang Informatik an der TUM gemäß der Diplomprüfungsordnungen vom 27. August 1996 und vom 13. Oktober 2000

Stand 7.11.2000

Grundstudium

  • Aus dem gewählten Sondernebenfach sind im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 Semesterwochenstunden zu absolvieren.
  • Jeder Kandidat ist in der etwa 30 minütigen mündlichen Diplom-Vorprüfung im Sondernebenfach aus einem Stoff im Umfang von 10 Semesterwochenstunden einzeln zu prüfen. Eine entsprechende Zusammenstellung des Prüfungsstoffs ist vom Prüfling nach Absprache mit dem Prüfer bei der Anmeldung zum 2. Teil der Diplom-Vorprüfung beim Prüfungsamt abzugeben.
  • An die Stelle der mündlichen Diplom-Vorprüfung im Sondernebenfach kann eine etwa dreistündige schriftliche Prüfung (Klausur) treten. Die Klausur kann in zwei Teilleistungen aufgeteilt werden; die Gesamtprüfungszeit ist den Anteilen des jeweiligen Prüfungsstoffs entsprechend auf die Teilleistungen aufzuteilen. Den Kandidaten ist spätestens ein Semester vor der Prüfung bekanntzugeben, ob anstelle der mündlichen Diplom-Vorprüfung im Sondernebenfach eine Klausur tritt.
  • Für die Zulassung zum 2. Teil der Diplom-Vorprüfung ist als Nachweis für das ordnungsgemäße Studium im Sondernebenfach ein Schein über eine Lehrveranstaltung von mindestens 2 Semesterwochenstunden erforderlich.

Hauptstudium

  • Aus dem gewählten Sondernebenfach sind im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 Semesterwochenstunden zu absolvieren.
  • Jeder Kandidat ist in der etwa 30 minütigen mündlichen Diplom-Hauptprüfung im Sondernebenfach aus einem Stoff im Umfang von 12 Semesterwochenstunden einzeln zu prüfen. Eine entsprechende Zusammenstellung des Prüfungsstoffs ist vom Prüfling nach Absprache mit dem Prüfer bei der Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung beim Prüfungsamt abzugeben. Die Prüfung kann sich über den gesamten Stoffumfang von 12 Semesterwochenstunden erstrecken, muß sich jedoch mindestens über einen Stoffumfang von 8 Semesterwochenstunden erstrecken.
  • An die Stelle der mündlichen Diplom-Hauptprüfung im Sondernebenfach kann eine etwa dreistündige schriftliche Prüfung (Klausur) treten. Die Klausur kann in bis zu 3 Teilleistungen aufgeteilt werden; die Gesamtprüfungszeit ist den Anteilen des jeweiligen Prüfungsstoffs entsprechend auf die Teilleistungen aufzuteilen. Den Kandidaten ist spätestens ein Semester vor der Prüfung bekanntzugeben, ob anstelle der mündlichen Diplom-Hauptprüfung im Sondernebenfach eine Klausur tritt.
  • Für die Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung ist kein Nachweis für das ordnungsgemäße Studium im Sondernebenfach erforderlich.

Beratung

Die Beratung zu Sondernebenfächern erfolgt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Schriftführer für die Diplom-Vorprüfung.

 

Schriftführerin DVP

Claudia Philipps

00.10.039
 philipps(at)tum.de

+49 89-289-17561


Di, Do 14:00 - 15:00 Uhr / keine Sprechstunde am 8.5. und 15.5.

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