Studienordnung vom 13. Oktober 2000
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziele des Studiengangs
§ 6 Studieninhalte
§ 7 Studienabschnitte
§ 8 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
- 1 Praktische Informatik
- 1.1 Programmentwicklung
- 1.2 Programmiersprachen und ihre Übersetzer
- 1.3 Datenbank- und Wissensbanksysteme
- 1.4 Künstliche Intelligenz
- 2 Technische Informatik und systemnahe Programmierung
- 2.1 Rechnerbausteine und Rechnerarchitektur
- 2.2 Echtzeitsysteme und Robotik
- 2.3 Betriebssysteme und Rechnernetze
- 2.4 Bewertung von Rechensystemen
- 2.5 Verteilte Anwendungen
- 3 Theoretische Informatik
§ 9 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
§ 10 Prüfungsfristen, Diplomarbeit
§ 11 Studienplan
§ 12 Anrechenbarkeit von Studienleistungen
§ 13 Studienfachberatung
§ 14 Schlussbestimmung
Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Technischen Universität München vom 13. Oktober 2000
Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Technische Universität München folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik:
Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung beziehen sich ungeachtet ihrer grammatikalischen Form in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Technischen Universität München in der jeweils gültigen Fassung sowie der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Technischen Universität München vom 13. Oktober 2000 Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für den Studiengang Informatik der Technischen Universität München.§ 2 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester1.1 Bezüglich Versäumnisfristen s. § 27 der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Technischen Universität München.
§ 3 Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.§ 4 Studienvoraussetzungen
Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium sind für das Studium keine besonderen Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen. Ein erfolgreiches Studium der Informatik setzt die Fähigkeit sowohl zu einer mathematisch formalen wie auch zu einer anwendungsbezogenen praktischen Arbeitsweise voraus. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums der Informatik als unentbehrlich.§ 5 Ziele des Studiengangs
(1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit eines Diplom-Informatikers in anwendungs-, herstellungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor.(2) Das Ziel des Studiengangs Informatik ist, die Studenten durch Vermittlung von Kenntnissen und Einübung von Fertigkeiten in den wichtigsten Teilgebieten der Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung aufzugreifen und zu bearbeiten.
Die Fähigkeit, sich auf wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei für Diplom-Informatiker unerlässlich.
Die Ausbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes Studium und durch ein umfassendes Angebot an Praktika Rechnung.
Das zentrale Thema des Informatik-Studiums ist die Konstruktion von informationsverarbeitenden Systemen für allgemeine und spezielle Anwendungen. Dies umfasst die Spezifikation der Anwendungsanforderungen, den Entwurf und die Analyse von Verfahren zur Lösung der gestellten Aufgaben, die Entwicklung von Datenstrukturen und Algorithmen, deren Implementierung in Software und Hardware und den Nachweis dafür, dass das so konstruierte System die gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Methoden, Konzepte, Verfahren und Hilfsmittel, die hierfür benötigt werden, werden in den in § 8 aufgeführten drei Hauptgebieten mit einander ergänzenden Schwerpunkten gelehrt und eingeübt.
Das Lösen von Problemen mit Hilfe der Informationsverarbeitung erfordert ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft sowie die Einbeziehung von wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Die Studenten sollen durch die überfachlichen Veranstaltungen, die sie während des Studiums besuchen, diese soziale Kompetenz erwerben.
Für das Gespräch mit Anwendern als deren Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der Informationsverarbeitung müssen Diplom-Informatiker auch in der Lage sein, in der Fachsprache eines Anwendungsgebietes abgefasste Aufgabenstellungen sachgemäß so zu formulieren, dass sie auf Datenverarbeitungsanlagen behandelt werden können. Der Entwicklung dieser Fähigkeit dient das Studium eines Anwendungsgebietes der Informatik im Nebenfach. Die Standardnebenfächer an der Technischen Universität München sind Mathematik, Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften und Theoretische Medizin. Als Sondernebenfächer werden u.a. Architektur, Biologie, Chemie, Genetik, Geographie, Linguistik, Logik und Wissenschaftstheorie, Maschinenwesen, Musik, Physik, Psychologie sowie Rechtswissenschaften angeboten.
Weitere Sondernebenfächer für geeignete Anwendungsgebiete können zugelassen werden.
(3) Die Fakultät für Informatik der Technischen Universität München verleiht nach bestandener Abschlussprüfung gemäß § 26 der Diplomprüfungsordnung den akademischen Grad „Diplom-Informatikerin (Univ.)" bzw. „Diplom-Informatiker (Univ.)", abgekürzt: „Dipl.-Inf. (Univ.)".
§ 6 Studieninhalte
(1) Studium im Hauptfach
(a) Studium bis zur Diplom-Vorprüfung (Grundstudium):
Erwerb von Grundkenntnissen in der Informatik einschließlich Praxis des Programmierens;
Einführung in die für die Informatik erforderlichen Grundlagen der Mathematik einschließlich der Einübung der Kalküle;
technische Grundlagen der Informatik einschließlich Praktikum.(b) Studium nach der Diplom-Vorprüfung (Hauptstudium):
Besuch von weiterführenden Lehrveranstaltungen zur Methodik, Technik und Theorie der Informationsverarbeitung aus den Gebieten der Praktischen, der Technischen und der Theoretischen Informatik, sowie aus Anwendungsgebieten;
Vertiefung durch geeignete Wahl von Lehrveranstaltungen einschließlich Seminaren und Praktika nach Maßgabe der Studienpläne.
Das Hauptstudium wird mit der Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen (vgl. § 34 der Diplomprüfungsordnung).
(2) Studium im Nebenfach
Folgende Nebenfächer sind gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 der Diplomprüfungsordnung zugelassen:- Mathematik: Besuch von Vorlesungen aus der Reinen Mathematik und der Angewandten Mathematik
- Elektrotechnik: Besuch von Vorlesungen aus der Elektrotechnik unter Berücksichtigung informatischer Gesichtspunkte
- Wirtschaftswissenschaften: Besuch von Vorlesungen aus den Wirtschaftswissenschaften unter besonderer Berücksichtigung von Anwendungsbereichen der Informatik
- Theoretische Medizin: Besuch von Vorlesungen aus der Theoretischen Medizin, insbesondere aus den Gebieten Medizinische Statistik und Epidemiologie, unter besonderer Berücksichtigung medizinischer Anwendungsbereiche der Informatik
- Sondernebenfach: Besuch von Vorlesungen des Sondernebenfaches nach Maßgabe des bei Genehmigung vorzulegenden Planes über Ablauf des Studiums
(3) Überfachliche Grundlagen
Unabhängig vom gewählten Nebenfach ist der Besuch von überfachlichen Grundlagenvorlesungen verpflichtend.Durch diese Veranstaltungen sollen Grundkenntnisse in folgenden Themenbereichen erworben werden: Wirtschaft und Management, Rechtswissenschaften, Kommunikation und Teamfähigkeit, Technikfolgen und gesellschaftliche Auswirkungen.
Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik gibt durch Aushang die Liste der Veranstaltungen für die überfachlichen Grundlagen bekannt.
§ 7 Studienabschnitte
(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium.Das Hauptstudium beginnt nach dem mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossenen Grundstudium.
Der Student entscheidet sich zu Beginn des Grundstudiums für eines der möglichen Nebenfächer.
Über Anträge auf Änderung des Nebenfachs entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der in § 33 Abs. 1 der Diplomprüfungsordnung genannten Bedingungen.
(2) Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt auf das Grund- und das Hauptstudium:
Grundstudium
A) Studienrichtung M (Nebenfach Mathematik)
1. Stunden | Einführung 4V +3TÜ2 | Analysis I 4V+2TÜ | Lineare |
| Technische 4V | Summe 16V+5TÜ |
2. Stunden | Einführung 4V+3TÜ | Analysis II 4V | Lineare |
| Praktikum | 12V+3TÜ+4P |
3. Stunden | Einführung 4V+2TÜ | Analysis III 4V+2TÜ | Diskrete 4V+2TÜ | Konkrete 2V+3P | Proseminar3 2ProS | 14V+6TÜ |
4. Stunden | Einführung 4V+2TÜ | Analysis IV 4V | Diskrete 3V+1Ü |
| Programmier- 3P | 11V+2TÜ |
2 V:Vorlesung, TÜ:Tutorübung, Ü:Übung, P:Praktikum, ProS: Proseminar | ||||||
Insgesamt ergibt sich im Grundstudium der Studienrichtung M ein Gesamtumfang von 82 Semesterwochenstunden (53V + 16TÜ + 1Ü + 10P + 2ProS).B) Andere Studienrichtungen
1. Stunden | Einführung 4V +3TÜ4 | Höhere 5V+2TÜ |
| Technische 4V | Summe 13V+5TÜ |
2. Stunden | Einführung 4V+3TÜ | Höhere 4V+2TÜ |
| Praktikum | 8V+5TÜ+4P |
3. Stunden | Einführung 4V+2TÜ | Konkrete 2V+3P | Diskrete 4V+2TÜ | Proseminar5 2ProS | 10V+4TÜ |
4. Stunden | Einführung 4V+2TÜ |
| Diskrete 3V+1Ü | Programmier- 3P | 7V+2TÜ |
4 V:Vorlesung, TÜ:Tutorübung, Ü:Übung, P:Praktikum, ProS: Proseminar | |||||
Im 1. Studienjahr sind überfachliche Grundlagen-Vorlesungen im Umfang von 6 SWS zu hören.
Spätestens im 2. Studienjahr sind Vorlesungen aus dem gewählten Nebenfach im Umfang von 10 SWS zu hören.
38V + 16TÜ + 1Ü + 10P +2ProS = 67 Stunden
+ 6 Stunden überfachliche Grundlagen-Vorlesungen
+ 10 Stunden Nebenfach
= 83 Stunden
(geringe Abweichungen möglich)
Hauptstudium
Das Hauptstudium beinhaltet weiterführende Lehrveranstaltungen in der Informatik, die sich in folgende drei Hauptgebiete gliedern:1. Praktische Informatik,
2. Technische Informatik und systemnahe Programmierung,
3. Theoretische Informatik.
Eines der drei Hauptgebiete in der Informatik muss bei der Anmeldung zur Diplom- Hauptprüfung als Vertiefungsgebiet ausgewählt werden.
Zur Prüfung im Vertiefungsgebiet müssen Vorlesungen über einen Stoffumfang von mindestens 15 Semesterwochenstunden (ohne Übungen) angegeben werden. Diese müssen Wahlpflichtvorlesungen (WP) im Umfang von mindesten 8 Semesterwochenstunden enthalten.
Zu den Prüfungen in den zwei anderen Hauptgebieten müssen Vorlesungen über einen Stoffumfang von mindestens 12 Semesterwochenstunden (ohne Übungen) angegeben werden. Diese müssen Wahlpflichtvorlesungen (WP) im Umfang von mindesten 8 Semesterwochenstunden enthalten.
In jedem der drei Hauptgebiete ist ein Wahlpflicht-Praktikum zu besuchen.
Ergänzend hierzu ist ein halbjähriges Systementwicklungsprojekt zu absolvieren und ein Hauptseminar in Informatik zu besuchen.
Eines der drei Wahlpflicht-Praktika kann in Kombination mit dem halbjährigen Systementwicklungsprojekt als einjähriges Systementwicklungsprojekt durchgeführt werden. Dieses einjährige Systementwicklungsprojekt hat den gleichen Umfang wie die Summe von Wahlpflicht-Praktikum und halbjährigem Systementwicklungsprojekt. Der Schein des einjährigen Systementwicklungsprojektes ersetzt den Schein des speziell zu nennenden Praktikums zusammen mit dem Schein für das halbjährige Systementwicklungsprojekt.
Zusätzlich gehören zum Hauptstudium überfachliche Grundlagenvorlesungen im Umfang von 3 Semesterwochenstunden, Veranstaltungen im Nebenfach im Umfang von 12 Semesterwochenstunden und ein Hauptseminar in den überfachlichen Grundlagen, das auch ersatzweise im Nebenfach gewählt werden kann.
Die 12 Semesterwochenstunden im Nebenfach können unter Einbeziehung von dazu nötigen Vorlesungen durch ein interdisziplinäres Projekt im Nebenfach ersetzt werden, das dem Umfang von 12 Semesterwochenstunden entspricht und eine Brücke von der Informatik zum Nebenfach schlägt. Die Aufteilung der Semesterwochenstunden in Vorlesungen und Projektarbeit sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen legt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Aufgabenstellers im Nebenfach individuell fest.
Der Gesamtumfang der von den Studenten zu besuchenden Lehrveranstaltungen im Hauptstudium beträgt:
15 SWS im Vertiefungsgebiet,
2 · 12 SWS für die beiden anderen Hauptgebiete,
3 SWS überfachliche Grundlagen,
12 SWS im Nebenfach,
2 SWS für ein Hauptseminar in der Informatik,
2 SWS für ein Hauptseminar in den überfachlichen Grundlagen (kann auch ersatzweise im Nebenfach sein)
3 · 6 SWS für drei Wahlpflicht-Praktika (je eins pro Hauptgebiet),
6 SWS für ein halbjähriges Systementwicklungsprojekt.
Insgesamt ergibt sich im Hauptstudium ein Gesamtumfang von 82 Semesterwochenstunden.
Empfehlung für den zeitlichen Aufbau des Hauptstudiums:
| Wahlpflicht- | Wahlveranstaltungen | Summe |
5. Studiensemester Stunden | 3 WP-Vorlesungen | 2 5V | 14V + 6P |
6. Studiensemester Stunden | 2 WP-Vorlesungen | 1 2V | 8V + 12P |
7. Studiensemester Stunden | 2 WP-Vorlesungen | 1 3V | 9V + 6P + 2HS |
8 Studiensemester | 2 WP-Vorlesungen | 1 | |
6 V:Vorlesung, P:Praktikum, HS: Hauptseminar | |||
39V + 24P + 2HS = 65 Stunden
+ 12 Stunden Nebenfach
+ 3 Stunden überfachliche Grundlagen-Vorlesungen
+ 2 Stunden Hauptseminar in den überfachl. Grundlagen (bzw. ersatzweise im Nebenfach)
= 82 Stunden
§ 8 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
In der nachfolgenden Auflistung sind die Wahlpflichtvorlesungen durch (WP)gekennzeichnet.
Die drei Hauptgebiete gliedern sich folgendermaßen:
1 Praktische Informatik
1.1 Programmentwicklung
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Grundlagen der Programm- und Systementwicklung
- (WP) Softwaretechnik, Projektorganisation und -management
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum Entwurf großer Systeme
- (WP) Praktikum parallele Programmierung
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Funktionale Programmierung
- Objektorientierung
- Logikprogrammierung
- Modellierung verteilter Systeme
- Spezifikation und Verfeinerung
- Verteilte Programmierung
- Systemanalyse
- Requirements Engineering
- Werkzeuge in der Programmentwicklung
- Softwarerecht
- Informatik-Management
- Grundlagen der Software-Ergonomie
1.2 Programmiersprachen und ihre Übersetzer
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Übersetzung von Programmiersprachen
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum des Übersetzerbaus
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Spezielle Fragen der Übersetzung:
- Optimierung
- Codegenerierung für parallele Architekturen
- Übersetzer für Programmierstile:
- Übersetzung funktionaler Sprachen
- Übersetzung objektorientierter Sprachen
- Übersetzung logischer Sprachen
- Übersetzergenerierung:
- Syntaxanalyse
- Attributierte Grammatiken
- Generierungsmethoden der Codeerzeugung
- Semantik7
- Anwendungen von Methoden der Übersetzergenerierung:
- Generierung von Bedienoberflächen
- Generierung von Dokumentarchitektur
- 7 Die Wahlpflichtvorlesung "Semantik" aus 3.2 kann hier eingebracht werden, dann aber nicht in 3.2 als Wahlpflichtvorlesung angegeben werden.
1.3 Datenbank- und Wissensbanksysteme
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Datenbanksysteme
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum Datenbanksysteme
- (WP) Praktikum Deduktive und objektorientierte Datenbanksysteme
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Architektur von Datenbanksystemen:
- Datenstrukturen und Datenorganisation
- Architektur und Implementierung von Datenbanksystemen
- Transaktionssysteme und fehlertolerante Systeme
- Daten- und Wissensmodellierung:
- Deduktive und objektorientierte Datenbanksysteme
- Datenmodellierung
- Anwendungen von Datenbanksystemen:
- Multimedia-Datenbanksysteme
- Informationssysteme
- Datenschutz und Datensicherung
- Elektronisches Publizieren
1.4 Künstliche Intelligenz
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Wissensbasierte Systeme
- (WP) Bildverstehen
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Anwendungen wissensbasierter Systeme
- (WP) Bilddeutung und Sensorsignalverarbeitung
- (WP) Methoden der KI
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Wissensbasierte Systeme:
- Autonome Systeme
- Maschinelles Lernen
- Wissensrepräsentation
- Wissensbasierte Systeme II
- Künstliche Intelligenz und Robotik
- Modellbasierte Expertensysteme
- Bildverstehen:
- Bildinterpretation
- Bildverstehende Systeme
- Auswertung von Bildfolgen
- Modellbasierte Bildinterpretation
2 Technische Informatik und systemnahe Programmierung
2.1 Rechnerbausteine und Rechnerarchitektur
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Rechnerarchitektur
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Mikroprozessor-Praktikum
- (WP) Parallelrechner-Praktikum
- (WP) Entwurfsautomatisierung für VLSI-Systeme
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Entwicklungsgeschichte und Klassifikation von Rechnern
- Mikroprogrammierung
- Parallelrechner
- Programmiersysteme und -werkzeuge für Parallelrechner
- Verbindungsstrukturen für Parallelrechner
- Leistung von Parallelrechnern
- Nichtkonventionelle Ausführungsmodelle
- Rechensysteme in Einzeldarstellungen
- Spezialrechner
- Periphere Geräte - Technik und Anwendungen
- Technik von Zentraleinheiten
2.2 Echtzeitsysteme und Robotik
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Echtzeitsysteme
- (WP) Robotik
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Prozessrechner-Praktikum
- (WP) Roboter-Praktikum
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Entwurf und Programmierung von Echtzeitsystemen
- Führung technischer Prozesse und Embedded Systems
- Aufgabenorientierte Programmierung von Robotern
- Sensorgeführte Roboter
- Roboter in der Fabrik der Zukunft
- Kooperierende Roboter / Agenten
- Wissensbasierte Aufgabenplanung mit Echtzeitwissensbasen
- Greif- und Wegplanung
- Künstliche Intelligenz und Robotik8
8 Die Vorlesung "Künstliche Intelligenz und Robotik" aus 1.4 kann hier eingebracht werden, dann aber nicht in 1.4 angegeben werden.
2.3 Betriebssysteme und Rechnernetze
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Betriebssysteme
- (WP) Rechnernetze
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Betriebssysteme-Praktikum
- (WP) Verteilte Systeme-Praktikum
- (WP) Rechnernetze-Praktikum
- (WP) Rechnerbetriebspraktikum
- (WP) Sichere Rechensysteme
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Betriebssysteme
- Zentrale und verteilte Betriebssysteme
- Sprach-basierte verteilte Systeme
- Verteiltes Ressourcenmanagement
- Sichere Rechensysteme
- Mobile verteilte Systeme
- Rechnernetze
- Rechnernetze und Rechnerkommunikation
- Komponenten zum Aufbau von Rechnernetzen
- Netz- und Systemmanagement
- Mobile verteilte Systeme
2.4 Bewertung von Rechensystemen
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Quantitative Modelle für Rechensysteme
- (WP) Diskrete Simulation
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Leistungsanalyse-Praktikum
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Verkehr in Rechensystemen
- Bewertung von Rechenarchitekturen
- Leistung von Parallelrechnern
- Zuverlässigkeit von Rechensystemen
2.5 Verteilte Anwendungen
Wahlpflichtvorlesungen- (WP) Verteilte Anwendungen
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Verteilte Anwendungen-Praktikum
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Computergestützte Gruppenarbeit
- Verteiltes Problemlösen
- Mobile verteilte Systeme
- Elektronisches Publizieren
- Netz- und Systemmanagement
3 Theoretische Informatik
3.1 Syntaktische und operationelle Beschreibungen
Wahlpflichtvorlesungen (mit Übungen)- (WP) Automaten und Formale Sprachen
- (WP) Nichtsequentielle Systeme und nebenläufige Prozesse
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Automatische Verifikation reaktiver Systeme
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Automaten und Formale Sprachen:
- Automaten und Formale Sprachen II
- Baumautomaten
- Formale Sprachen nichtsequentieller Systeme
- Graphgrammatiken
- Lindenmayer-Systeme
- Zellularautomaten
- Schaltwerktheorie
- Nichtsequentielle Systeme und nebenläufige Prozesse:
- Petrinetze
- Prozessalgebren
- Datenflussmodelle
- Multiagentensystemmodelle
- Reduktionssysteme
3.2 Semantik und Logik
Wahlpflichtvorlesungen (mit Übungen)- (WP) Semantik
- (WP) Logik
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum Beweiser
- (WP) Praktikum Spezifikation und Verifikation
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Semantik:
- Denotationelle Semantik
- Algebraische Spezifikation
- Operationelle Semantik
- Verbandstheorie
- Logik:
- Beweisverfahren
- Programmverifikation
- Lambda-Kalkül
- Termersetzungssysteme
- Temporale Logik
- Horn-Logik
- Fuzzy-Logik
- Spezielle Logiken
- Automatisches Beweisen
- Modelltheorie
- Logische Grundlagen der Wissensrepräsentation
3.3 Algorithmen
Wahlpflichtvorlesungen (mit Übungen)- (WP) Effiziente Algorithmen und Datenstrukturen
- (WP) Parallele und Verteilte Programmierung
- (WP) Parallele Algorithmen
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum Algorithmen-Entwurf
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Effiziente Algorithmen und Datenstrukturen:
- Effiziente Algorithmen und Datenstrukturen II
- Parallele Algorithmen II
- Randomisierte Algorithmen
- Approximative Algorithmen
- Algorithmische Geometrie
- Angewandte Rechnergestützte Geometrie
- Algorithmische Graphentheorie
- Algorithmen der Computer-Algebra
- Codierungstheorie
- Kryptographische Algorithmen
- Kryptologie
- Parallele und Verteilte Programmierung:
- Parallele Algorithmen
- Parallele Algorithmen II
- Modellierung verteilter Systeme
- VLSI-Algorithmen
- Algorithmen für Rechnernetze
- Neuronale Netze
- Parallele Algorithmen:
- Parallele Algorithmen II
- VLSI-Algorithmen
- Algorithmen für Rechnernetze
- Neuronale Netze
3.4 Komplexität
Wahlpflichtvorlesungen (mit Übungen)- (WP) Berechenbarkeit und Entscheidbarkeit
- (WP) Komplexitätstheorie
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Berechenbarkeit und Entscheidbarkeit:
- Rekursionstheorie
- Algorithmische Lerntheorie
- Komplexitätstheorie:
- Strukturelle Komplexitätstheorie
- Parallele Komplexitätstheorie
- Informationsbasierte Komplexitätstheorie
- Algorithmische Komplexität
- Kryptologie und Komplexität
- Schaltkreiskomplexität
- Kolmogorov-Komplexität
- Beschreibungskomplexität
- Untere Schranken
3.5 Wissenschaftliches Rechnen
Wahlpflichtvorlesungen (mit Übungen)- (WP) Numerische Mathematik I
- (WP) Numerische Mathematik II
- (WP) Numerische Mathematik III
Wahlpflicht-Praktika
- (WP) Praktikum Wissenschaftliches Rechnen und Visualisierung
Weitere Themenbereiche für Vorlesungen
- Rekursive Verfahren und hierarchische Datenstrukturen in der numerischen Analysis
- Numerische Methoden der Computergraphik
- Technik des wissenschaftlichen Rechnens
- Graphische Datenverarbeitung
- Dünnbesetzte Matrizen, Datenstrukturen und Algorithmen
- Numerik auf Parallelrechnern
Das Studium wird durch Seminare ergänzt.
Weitere Wahlvorlesungen, insbesondere auch berufsbezogenen Charakters, die von Fall zu Fall angeboten werden, werden zum Besuch empfohlen.
§ 9 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
(1) Im Grundstudium sind nach § 29 der Diplomprüfungsordnung Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erwerben:1. Praktikum Konkrete Mathematik,
2. Praktikum Technische Grundlagen der Informatik,
3. Proseminar,
4. Programmierpraktikum,
5. Nebenfach, falls die Prüfung im Nebenfach nicht studienbegleitend durchgeführt wird.
Ergänzend hierzu sind Teilnahmebestätigungen an Veranstaltungen zu überfachlichen Grundlagen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zu erbringen.
(2) Im Hauptstudium sind nach § 33 der Diplomprüfungsordnung Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erwerben:
1. drei Wahlpflicht-Praktika (je eins pro Hauptgebiet),
2. Hauptseminar in Informatik,
3. Hauptseminar in den überfachlichen Grundlagen (kann auch ersatzweise im Nebenfach sein),
4. ein halbjähriges Systementwicklungsprojekt9.9 Bzgl. der Kombination eines Wahlpflicht-Praktikums mit dem halbjährigen Systementwicklungsprojekt s. §6
§ 10 Prüfungsfristen, Diplomarbeit
(1) Die Diplom-Vorprüfung soll insgesamt bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters abgelegt werden.(2) Nach bestandener Diplom-Vorprüfung wählt der Student das Vertiefungsgebiet für das Hauptstudium. Bei einem Wechsel des Nebenfaches während des Hauptstudiums ist eine Ergänzungsprüfung zur Diplom-Vorprüfung in dem neu gewählten Nebenfach abzulegen.
(3) Die Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, dass sie am Ende des 9. Semesters vollständig abgelegt werden kann.
(4) Die Fachprüfungen der Diplom-Hauptprüfung können entweder alle vor oder alle nach der Anfertigung der Diplomarbeit absolviert werden. Dabei sind die im § 27 Abs. 7 und 8 der Diplomprüfungsordnung genannten Fristen einzuhalten.
(5) Die Diplomarbeit kann von jedem sachkundigen Prüfer der Technischen Universität München ausgegeben und betreut werden. Die Ausgabe erfolgt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Die Diplomarbeit darf mit Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule ausgeführt werden, wenn sie von einem sachkundigen Prüfer der Technischen Universität München betreut werden kann.
Das Thema der Diplomarbeit muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung mit den jeweils verfügbaren Mitteln innerhalb der in der Diplomprüfungsordnung gesetzten Frist von 6 Monaten möglich ist.
Der Kandidat kann im Rahmen der fachlichen Gegebenheiten Themenwünsche äußern.
§ 11 Studienplan
Genauere Angaben über die Möglichkeiten das Studium zu gestalten, werden vom Prüfungsausschuss in einem Studienplan zusammengestellt und durch Aushang bekanntgegeben.Dieser Studienplan enthält folgende Angaben:
1. Themenkreise der regelmäßig angebotenen Lehrveranstaltungen,
2. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungsarten,
3. Kennzeichnung der Wahlpflichtveranstaltungen,
4. Hinweise auf zu erwerbende Scheine,
5. gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen,
6. Angaben über die überfachlichen Grundlagen-Veranstaltungen,
7. Angaben über das Nebenfach.
§ 12 Anrechenbarkeit von Studienleistungen
Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht sind, gilt sect; 6 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung.§ 13 Studienfachberatung
Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professoren des Diplom- Studienganges Informatik durchgeführt. Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:- nach nichtbestandenen Prüfungen,
- im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel,
- vor der Wahl von Schwerpunkten und Studienrichtungen.
Die Studienfachberatung informiert ebenfalls über Möglichkeiten zur Verlängerung von Prüfungsfristen oder zur Studiumsunterbrechung im Falle einer Schwangerschaft.
§ 14 Schlussbestimmung
(1) Diese Studienordnung gilt erstmals für diejenigen Studenten, die nach der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Technischen Universität München vom 13. Oktober 2000 Prüfungen ablegen.(2) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
(3) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Technischen Universität München vom 29. November 1996 (KWMBI 11 S..............) vorbehaltlich der Regelung des Absatzes 1 außer Kraft.



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