Ersatz des Praktikumscheins in Theoretische Informatik durch Übungsscheine
Stand: 15. März 2001
Für Studierende, die die Diplomhauptprüfung nach der Diplomprüfungsordnung vom 13.10.2000 ablegen, gilt ab sofort und bis auf weiteres wieder folgende Regelung, wie sie in der Prüfungsordnung von 1996 enthalten war:
- Bei der Anmeldung zur Diplomhauptprüfung ist es möglich, im Hauptgebiet Theoretische Informatik statt des Praktikums Leistungsnachweise aus Vorlesungen mit Übungen im Gesamtumfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden vorzulegen. Die entsprechenden Vorlesungen dürfen dann bei den zur Diplomhauptprüfung anzugebenden Vorlesungen nicht noch einmal genannt werden.


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