Fakultät Informatik

Ersatz des Praktikumscheins in Theoretische Informatik durch Übungsscheine

Stand: 15. März 2001

Für Studierende, die die Diplomhauptprüfung nach der Diplomprüfungsordnung vom 13.10.2000 ablegen, gilt ab sofort und bis auf weiteres wieder folgende Regelung, wie sie in der Prüfungsordnung von 1996 enthalten war:

  • Bei der Anmeldung zur Diplomhauptprüfung ist es möglich, im Hauptgebiet Theoretische Informatik statt des Praktikums Leistungsnachweise aus Vorlesungen mit Übungen im Gesamtumfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden vorzulegen. Die entsprechenden Vorlesungen dürfen dann bei den zur Diplomhauptprüfung anzugebenden Vorlesungen nicht noch einmal genannt werden.
 

Schriftführer DHP

Leiter Servicebüro Studium
Christian Herzog

00.10.043
 herzog(at)in.tum.de

+49 89-289-17556
+49 89-289-17559


Di, Do, 14 bis 15 Uhr / keine Sprechstunde am 27.3.12 und 2.4.12 bis 12.4.12 / Sondersprechstunde am 4.4.12, 14-15 Uhr

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