Regel zur Benotung eines Interdisziplinären Projektes (IDP)
Ein interdisziplinäres Projekt muss bei der Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen und benotet sein, oder es muss eine Bestätigung vorgelegt werden, mit der der/die Aufgabensteller/in versichert, dass die Note zum Ende der betr. Prüfungsperiode vorliegt, falls der/die Kandidat/in das Projekt rechtzeitig, d.h. spätestens einen Monat vor Ende der betr. Prüfungsperiode, abschließt.
Fehlen Noten bzw. Bestätigungen bei der Anmeldung, ist der/die Kandidat/in vorläufig zur Prüfung nicht zugelassen. Für die Nachreichung der Note (vom/von der Aufgabensteller/in direkt an den Prüfungsausschuss) bzw. die Bestätigung gelten jeweils die vom Diplomprüfungsausschuss festgesetzten Fristen für die Nachreichung von Scheinen (Zulassungsvoraussetzungen), die im Schaukasten und auf den WWW-Seiten des Prüfungsausschusses bekannt gegeben werden.
Wurde ein/e Kandidat/in aufgrund einer vorliegenden Bestätigung zur Prüfung zugelassen und schließt er/sie das Projekt nicht rechtzeitig ab (d.h. nicht spätestens einen Monat vor Ende der Prüfungsperiode), so dass deshalb die Note zum Ende der betr. Prüfungsperiode nicht vorliegen kann, dann wird die Prüfung im Nebenfach als nicht bestanden (Note 5,0) bewertet.


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