Fächer mit sich überschneidendem Inhalt bei der Diplom-Hauptprüfung
Stand: 7. November 2000
Für die mündlichen Püfungen zur Diplom-Hauptprüfung dürfen grundsätzlich keine Vorlesungen angegeben werden, die sich inhaltlich wesentlich überschneiden. Dies gilt sowohl für Vorlesungen innerhalb eines Hauptgebietes der Informatik (Informatik I, Informatik II oder Informatik III) oder im Nebenfach, für Vorlesungen in verschiedenen Hauptgebieten der Informatik als auch für Vorlesungen im Nebenfach und einem oder mehreren Hauptgebieten der Informatik.
So sind beispielsweise die Angaben von sich überschneidenden Vorlesungen im Nebenfach Mathematik und im Hauptgebiet Informatik III, oder die Angabe von sich überschneidenden Vorlesungen im Nebenfach Elektrotechnik und im Hauptgebiet Informatik II nicht erlaubt.


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