Fakultät Informatik

Anlage 2 Eignungsverfahren

Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
an der Technischen Universität München

1. Zweck des Verfahrens

  1Die Qualifikation für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik setzt neben den Voraussetzungen des  § 36 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 den Nachweis der Eignung gemäß  § 36 Abs. 1 Nr. 3 nach Maßgabe der folgenden Regelungen voraus. 2Die besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber sollen dem Berufsfeld Wirtschaftsinformatik entsprechen.
  3Einzelne Eignungsparameter sind:

  1. Grundverständnis des Bewerbers in abstrakten und logischen, ökonomischen und organisatorischen sowie systemorientierten Fragestellungen,
  2. ausreichendes Durchhaltevermögen und Problemlösungsverhalten bei komplexen Fragestellungen,
  3. sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
  4. praktische Erfahrung im Umfeld der künftigen Tätigkeiten,
  5. die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und
  6. ausreichende Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Mathematik und Informatik aus dem Erststudium.

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2. Verfahren zur Prüfung der Eignung

  1. Das Verfahren zur Prüfung der Eignung wird halbjährlich durch die Fakultät für Informatik der Technischen Universität München durchgeführt.
  2. Die Anträge auf Zulassung zum Verfahren sind auf den von der Fakultät für Informatik herausgegebenen Formularen für das Wintersemester bis zum 31. Mai und für das Sommersemester bis zum 30. November an das Studiensekretariat der Fakultät zu stellen (Ausschlussfristen).
  3. Dem Antrag sind beizufügen:

    1. ein tabellarischer Lebenslauf,
    2. ein Nachweis über einen Hochschulabschluss gemäß  § 36; liegt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, muss ein vollständiger Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudium (Transcript of Records) beigefügt werden; der Nachweis über den Hochschulabschluss ist unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch zur Immatrikulation vorzulegen,
    3. eine schriftliche Begründung von maximal 1 bis 2 DIN-A4 Seiten für die Wahl des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität München, in der der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen er sich für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität München besonders geeignet hält; weitere Anhaltspunkte für die schriftliche Begründung liefern die in Nr. 1 Satz 3 aufgeführten Eignungsparameter,
    4. ein in englischer oder deutscher Sprache abgefasster Aufsatz von ca. 1000 Wörtern; der Vorsitzende der Kommission kann ein oder mehrere Themen zur Wahl stellen; dies ist den Bewerbern spätestens bis zum 15. April bzw. 15. Oktober bekannt zu geben,
    5. eine Versicherung, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs und den Aufsatz selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat,
    6. ggf. eine studiengangspezifische Berufsausbildung oder berufspraktische Tätigkeit,
    7. ggf. fachspezifische Zusatzqualifikationen (z.B. Teilnahme an einem Forschungswettbewerb) und
    8. ein Nachweis über adäquate Kenntnisse der englische Sprache gemäß  § 36 Abs 1 Nr. 2
  4. Bewerber, die den Bachelor- oder Diplomabschluss an der Technischen Universität München erworben haben, müssen dem Antrag die Unterlagen nach Nr. 2.3.2 nicht beifügen.

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3. Kommission zum Eignungsverfahren

  1. 1Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission durchgeführt, der in der Regel der für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik zuständige Studiendekan, mindestens zwei Hochschullehrer und mindestens ein wissenschaftlicher Mitarbeiter angehören. 2Mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Hochschullehrer sein. 3Ein studentischer Vertreter wirkt in der Kommission beratend mit.
  2.  1Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den Fakultätsrat im Benehmen mit dem Studiendekan. 2Mindestens ein Hochschullehrer wird als stellvertretendes Mitglied der Kommission bestellt. 3Den Vorsitz der Kommission führt in der Regel der Studiendekan. 4Für den Geschäftsgang gilt Art. 41 BayHSchG in der jeweils geltenden Fassung.

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4. Zulassung zum Eignungsverfahren

  1. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die in Nr. 2.3 genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen.
  2. Mit den Bewerbern, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird das Eignungsverfahren gemäß Nr. 5 durchgeführt.
  3. Bewerber, die nicht zugelassen werden, erhalten einen mit Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Ablehnungsbescheid.

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5. Durchführung des Eignungsverfahrens

  1. Erste Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens.

    1. 1Die Kommission beurteilt anhand der eingehenden schriftlichen Bewerbungsunterlagen, ob ein Bewerber die Eignung zum Studium gemäß Nr. 1 besitzt (Erste Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens). 2Dazu werden die schriftlichen Unterlagen zunächst von jeweils zwei Kommissionsmitgliedern gesichtet und selbständig bewertet. 3Die Kommission prüft sodann auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen, ob der Bewerber sich aufgrund seiner nachgewiesenen Qualifikation und seiner dargelegten spezifischen Begabungen und Fähigkeiten für das Studium eignet. 4Die Kommission hat die eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten zu bewerten, wobei 0 das schlechteste und 100 das beste zu erzielende Ergebnis ist:
    2. 1Die Punktezahl des Bewerbers ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. 2Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden.
    3. 1Bewerber, die 66 oder mehr Punkte erreicht haben, erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren. 2In Fällen, in denen gem.  § 36 Abs. 3 festgestellt wurde, dass nur einzelne fachliche Voraussetzungen für das Masterstudium aus dem Erststudium nicht vorliegen, kann die Kommission zum Eignungsverfahren als Auflage fordern, Grundlagenprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik im Ausmaß von max. 30 Credits abzulegen. 3Dies ist auch bei einer Zulassung nach Satz 1 möglich. 4Meldet sich der Studierende zu diesen Grundlagenprüfungen nicht so rechtzeitig an, dass sie bis zum Ende des dritten Fachsemesters abgelegt werden können, so gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. 5Nicht bestandene Grundlagenprüfungen dürfen nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. 6Nach  § 46 Abs. 3 ist die Zulassung zur Master’s Thesis nur nach Bestehen der Grundlagenprüfungen möglich.
    4. 1Ungeeignete Bewerber mit einer Gesamtnote von weniger als 33 Punkten erhalten einen mit Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Ablehnungsbescheid, der von der Leitung der Hochschule zu unterzeichnen ist. 2Die Unterschriftsbefugnis kann auf den Vorsitzenden der Kommission delegiert werden.


  2. Zweite Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens
    1. 1Die übrigen Bewerber werden zu einem Eignungsgespräch eingeladen. 2Bei Nichterreichen der in Nr. 5.1.3 Satz 1 festgelegten Punkte gilt dies auch für Bewerber, für die eine Auflage gem. Nr. 5.1.3 Satz 2 festgelegt wurde (Zweite Stufe des Eignungsverfahrens). 3Der Termin für das Eignungsgespräch wird mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. 4Zeitfenster für eventuell durchzuführende Eignungsgespräche müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt sein. 5Der festgesetzte Termin des Gesprächs ist vom Bewerber einzuhalten. 6Ist der Bewerber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Eignungsgespräch verhindert, so kann auf begründeten Antrag ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn anberaumt werden.
    2. 1Das Eignungsgespräch ist für jeden Bewerber einzeln durchzuführen. 2Das Gespräch umfasst eine Dauer von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten je Bewerber und soll zeigen, ob der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Studiengangs auf Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. 3Das Eignungsgesprächwissenschaftlicher erstreckt sich auf die Motivation des Bewerbers für den Studiengang Wirtschaftsinformatik und die in Nr. 1 aufgeführten Eignungsparameter.
         4Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst in dem Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vermittelt werden sollen, entscheiden nicht. 5In dem Gespräch muss der Bewerber den Eindruck bestätigen, dass er für den Studiengang geeignet ist. 6Mit Einverständnis des Bewerbers kann ein studentischer Vertreter als Zuhörer zugelassen werden.
    3. 1 Das Eignungsgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt.
      2 Jedes der Mitglieder hält das Ergebnis des Eignungsgesprächs auf einer Punkteskala von 0 bis 100 fest, wobei 0 das schlechteste und 100 das beste zu erzielende Ergebnis ist.
    4. 1Die Punktezahl des Bewerbers ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen von Nr. 5.2.3. 2Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden.
      3Bewerber, die 66 oder mehr Punkte erreicht haben, werden als geeignet eingestuft.
    5. 1Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber - ggf. unter Beachtung der in Stufe 1 nach Nr. 5.1.3 Satz 2 bereits festgelegten Auflagen - schriftlich mitgeteilt. 2Der Bescheid ist von der Leitung der Hochschule zu unterzeichnen.
       3Die Unterschriftsbefugnis kann auf den Vorsitzenden der Kommission übertragen werden. 4Ein Ablehnungsbescheid ist mit Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    6. Zulassungen im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik gelten bei Folgebewerbungen innerhalb der nächsten vier Semester in diesem Studiengang.

    
      

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6. Niederschrift

 1Über den Ablauf des Eignungsverfahrens in der ersten und in der zweiten Stufe ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag, Dauer und Ort des Eignungsverfahrens, die Namen der Kommissionsmitglieder, die Namen der Bewerber und die Beurteilung der Kommissionsmitglieder sowie das Gesamtergebnis ersichtlich sein müssen. 2Aus der Niederschrift müssen die wesentlichen Gründe und die Themen des Gesprächs mit den Bewerbern ersichtlich sein; die wesentlichen Gründe und die Themen können stichwortartig aufgeführt werden.

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7. Wiederholung

Bewerber, die den Nachweis der Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik nicht erbracht haben, können sich einmal erneut zum Eignungsverfahren anmelden.

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Ansprechpartner

M.Sc. Christian Haß

01.10.053
 hass(at)in.tum.de

+49 89-289-17508

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