Anerkennung von Leistungen
Sollten Sie bereits Teile oder ein gesamtes Studium der Informatik absolviert haben, können in den meisten Fällen Leistungen anerkannt werden. Über die Studienverläufe und Studieninhalte informieren die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen.
Sollten Sie Leistungen, die Sie in Ihrem Bachelorstudiengang an der TUM erbracht haben, für den Master anerkennen lassen wollen, so finden Sie den Ablauf auf der Seite: Konsekutive Anerkennung
Sollten Sie Leistungen aus einem Auslandsseemster während Ihres TUM-Studiums anrkenen lassen wollen, so finden Sie den Ablauf auf der Seite: Anerkennung von Austauschsemesterleistungen
Sollten Sie ein Doppelstudium absolvieren, so zählen Prüfungen, die in beiden Studiengängen Pflicht sind, automatisch für beide Studiengänge.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
Immatrikulation
Bevor Ihnen Leistungen anderer Hochschulen für das Informatikstudium der TUM anerkannt werden können, müssen Sie sich für den entsprechenden Studiengang an der TUM immatrikuliert haben. Da das Anerkennungsverfahren sehr aufwändig ist, können vor der Immatrikulation keine Anerkennungen vorgenommen werden.
Antrag auf Anerkennung
Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser Antrag ist persönlich bei der Studienberatung abzugeben. Bitte überlegen Sie sich alle Kurse, die Sie anerkannt haben möchten mit der Gegenüberstellung der entsprechenden TUM-Kurse. Bitte vergleichen Sie vorab die Inhalte der einzelnen Kurse. Setzen Sie sich dann bitte diesbezüglich mit den Studienberaterinnen in Verbindung. Diese werden Sie bezüglich des Antrags und der Studienplanung beraten.
Wir benötigen u.a. folgende Unterlagen von Ihnen:
- Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (Achtung: 2 Blätter!).
- Bescheinigung über die Inhalte der von Ihnen beantragten Kurse mit Angaben über Dauer, Wochenstundenzahl, ECTS-Punkte und Noten der jeweiligen Kurse. Diese Bescheinigung können Sie entweder in Form eines Studienführers Ihrer Hochschule oder in Form einer von Ihnen selbst verfassten Beschreibung der Kurse mit eigener Unterschrift zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben beilegen.
- Offizielle Notenbescheinigung der Kurse (Zeugnis, Scheine, Prüfungsbescheid). Sämtliche Zeugnisse bzw. Prüfungsnachweise der Leistungen, die Sie anerkennen lassen möchten, müssen in beglaubigter Kopie und ggf. in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Achtung: von Studierenden, die zuvor eine ausländischen Hochschule besucht haben, benötigen wir zusätzlich einen offiziellen Nachweis über das Notensystem des Studiengangs an Ihrer Heimathochschule. Aus der Notenskala muss eindeutig hervorgehen:
- was ist die beste Note
- was ist die schlechteste Note
- ab welcher Note/Punktzahl gilt die Prüfung als nicht bestanden
Zusätzlich muss der Antrag auf Anerkennung von an ausländischen Hochschulen abgelegten Prüfungen und Studienzeiten ausgefüllt und abgegeben werden, siehe rechts.
Kenntnisstandprüfung
Nachdem Sie einen mit den Studienberaterinnen abgestimmten, vollständigen Antrag eingereicht haben, werden wir Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informieren. In der Regel wird für jede anzuerkennende Prüfungsleistung in einem Gespräch mit einem/einer Professor/in der Fakultät überprüft, ob Ihr Kenntnisstand dem entspricht als hätten Sie den jeweiligen Kurs an der TUM besucht.
Hochstufung
Sollten Ihnen für einen Studiengang Leistungen von mindestens 28 ECTS-Punkten anerkannt werden, werden Sie pro 28 ECTS-Punkte ein Semester hoch gestuft.
Fristen
Der Antrag auf Anerkennung soll möglichst früh nach der Immatrikulation an der TUM eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist. Bei der Planung stehen Ihnen unsere Studienberaterinnen gerne zur Seite. Spätestens im Laufe Ihres ersten Semesters an der TUM muss der Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Nach Antragsstellung sollen die Kenntnisstandprüfungen innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden.


