Sprachkurse in Überfachlichen Grundlagen auf individuellen Antrag
Auf Beschluss des Fakultätsrates können sich Studierende ab sofort auf individuellen Antrag zusätzlich zu den auf den Seiten ihres Studienganges bereits veröffentlichten Sprachkursen weitere Sprachkurse als Überfachliche Grundlagen anrechnen lassen. Die Anträge auf Anrechnung eines Sprachkurses sind mit entsprechender Begründung bei der Schriftführerin/dem Schriftführer des Studienganges abzugeben. Ausnahme: Sprachkurse im Rahmen eines Auslandsaufenthalts führen Sie bitte einfach auf Ihrem Auslandsanerkennungsantrag mit auf.
Pro Studiengang können maximal zwei Sprachkurse (zusammen maximal 6 Credits) angerechnet werden.
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Antrages sind:
- Der Sprachkurs hat einen erkennbaren Bezug zum Studium (z.B. Vorbereitung eines Auslandssemesters). In Ausnahmefällen wird auch ein Bezug für eine zukünftige Berufstätigkeit anerkannt (z.B. Firmenniederlassung im Ausland).
- Der Sprachkurs wird vom Sprachenzentrum der TU München angeboten oder im Rahmen eines Auslandssemesters an einer Partnerhochschule absolviert.
- Der Sprachkurs hat adäquates Niveau:
- Englisch: mindestens C1 für ein Bachelorstudium oder C2 für ein Masterstudium.
- Bei Sprachen, die nicht Teil der Schulbildung sind, können die Sprachkurse auch mit niedrigerem Niveau anerkannt werden.
Anmerkungen:
- Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für alle Studierende, deren Zeugnisdatum nach dem 30.11.2011 liegt.
- Es können auch Sprachkurse angerechnet werden, die bereits vor dem 1.12.2011 abgelegt wurden.
- Unter diese Regelung fallen auch Deutschkurse für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.





