Kosten und Finanzierung
Was kostet Sie das Studium?
Für das Studium zahlen Sie lediglich Beiträge für das Studentenwerk. Der Beitrag wird semesterweise angepasst, den aktuellen Betrag finden Sie hier. Sie erhalten dafür ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr, welches Sie mit der IsarCard Semester (ca. 210€ für 6 Monate) aufstocken können. Dann haben Sie freie Fahrt mit U-Bahn, S-Bahn, Bus und einigen Regionalzügen.
Hinzu kommen die Kosten für das tägliche Leben (z.B. Miete, Lebensmittel, Transport und ähnliches), das in München relativ teuer ist. Sie sollten insgesamt mit etwa 950€ im Monat rechnen. Mehr Informationen finden Sie hier
Für den Antrag auf eine Einreisevisum, bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland benötigen Sie einen Nachweis über Mittel von 934€ im Monat (d.h. insgesamt 11.208€). Dieser Beitrag wird regelmäßig erhöht, bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Botschaft in Ihrem Land! Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Kreisverwaltungsamts München.
Finanzierungsmöglichkeiten
Stipendien
Können Sie die Kosten für ein Studium nicht aufbringen, ist ein Stipendium die ideale Lösung, denn so können Sie sich voll auf das Studium konzentrieren.
Bitte informieren Sie sich bereits in Ihrem Heimatland über Fördermöglichkeiten und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag! Die Bewerbung muss meist aus dem Heimatland erfolgen und die Bearbeitung eines Förderantrags kann bis zu einem Jahr dauern.
Einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten bieten folgende Seiten:
- Stipendiatenbank des DAAD - mit unterschiedlichen Stipendienprogrammen je nach Herkunftsland, Studienfach und Ausbildungsstatus
- Stipendienübersichtsliste auf den Seiten der TU München
- die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land
- der Stiftungsindex
Bildungsdarlehen und -kredite
In einigen wenigen Fällen können internationale Studierende auch staatlich geförderte Bildungsdarlehen, bzw. -kredite erhalten. Einen solchen Schrittt sollten Sie sich gut überlegen, denn die Förderung muss später inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Über Leistungen nach dem BAföG, über Bildungs- und Studienkredite sollten Sie sich unbedingt vorher in der entsprechenden Beratungsstelle des Studentenwerks informieren.
Arbeiten neben dem Studium
Ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland arbeiten können, ist in Ihrer Aufenthaltserlaubnis geregelt. Kommen Sie nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, können Sie in der Regel 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Zusätzlich ist eine Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft möglich.
Wir empfehlen eine Beschäftigung für Studienanfänger nur in den Semesterferien und nur, wenn Sie keine Klausuren nachholen müssen. Bedenken Sie, dass Sie nicht nur eine große Menge neuen Stoffes bewältigen, sondern auch ein für Sie noch fremdes Land mit anderen Verhaltensweisen kennen lernen müssen!
Informationen zum Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen nach dem Studium finden Sie hier.