Studierende mit Kindern

Studierende mit Kindern stehen unter einem besonderen Schutz, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität.

Die wichtigsten Regelungen für Ihr Studium als Studierende/r mit Kindern sind wie folgt:

Regelungen

Sie können eine Beurlaubung vom Studium beantragen. Dann zählt Ihr Fachsemester nicht weiter, ABER Sie können dennoch auch in der Beurlaubung Prüfungen ablegen – ganz wie Sie es sich einrichten können. Die Studienfortschrittskontrolle (ECTS-Hürden) ist somit außer Kraft gesetzt – Sie bestimmen, in welchem Ausmaß Sie weiter studieren.

Sollten Sie keine Beurlaubung mehr für das laufende Semester bekommen können (der Antrag muss vor dem ersten Vorlesungstag eingehen, bei Gründen, die später auftreten geht es auch spätestens bis zur 5. Woche nach Vorlesungsbeginn), so stellen Sie bitte einfach über Ihre/n Schriftführer/in einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um Verlängerung der Prüfungsfristen. Die Studienberatung hilft Ihnen gerne bei jeglichen Fragen!

Das Studentenwerk München hat eine sehr hilfreiche Linkliste rund um das Studieren mit Kindern. Es bietet auch umfangreiche Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Die Informatik und Mathematik Fakultäten der TUM bieten eine flexible Kinderbetreuung im Kinderzimmer 03.010.22B. Die flexible Kinderbetreuung ist ein Zusatzangebot zu Ihrer regulären Betreuung und wird zu Beginn jedes Semesters gebucht. Außerdem besteht die Möglichkeit kurzfristig (mind. einen Tag im Voraus) individuelle Vereinbarungen zu treffen. Für Eltern oder Betreuungspersonen, die Ihre Kinder selbst beaufsichtigen, gibt es ein zusätzliches Kinderzimmer, Raum 01.05.014B.

Es gibt auch eine Moodle-Gruppe Elternvernetzung am Standort Garching der Technischen Universität München.

Ausführliche Informationen über Kinderbereuungsmöglichkeiten in der Fakultät finden Sie hier.